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Führerscheinentzug
Sie sind unter Einfluss von Alkohol im Straßenverkehr unterwegs gewesen. Deswegen wurde Ihnen der Führerschein entzogen?
Wenn Sie die Fahrerlaubnis nach der Sperrfrist wieder erhalten wollen, müssen Sie sich der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) stellen. Vielleicht wurde Ihnen sogar geraten, vor der MPU eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen oder eine Rehabilitationsmaßnahme durchzuführen...
Bei der Fahreignungsbegutachtung zählt nicht nur theoretisches Wissen, sondern Ihre Gesamtpersönlichkeit wird betrachtet. Um die MPU zu bestehen, müssen Sie eine Einstellungs- und Verhaltensänderung in Bezug auf Ihren Alkoholkonsum glaubhaft nachweisen können.
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Wir bieten Ihnen eine umfassende medizinisch-psychologische Diagnostik und eine ausführliche Beratung. Der Besuch des Informationsseminars vermittelt das notwendige Wissen zum Umgang mit der Droge Alkohol, Cannabis und der damit verbundenen Suchtgefährdung.
Sollte sich bei der Diagnostik herausstellen, dass Sie bereits abhängig sind, vermitteln wir Sie in eine geeignete Therapie. Denn erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung können Sie das Steuer Ihres Fahrzeugs wieder selbst in die Hand nehmen.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen im Anschluss an die Beratung eine Bescheinigung zur Vorlage bei der MPU. Diese ist kostenpflichtig.
Bei Fragen oder Interesse melden Sie sich im Sekretariat der Beratungsstelle.
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