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Behandlung - Medizinische Rehabilitation Sucht


Sie sind alkoholkrank, medikamentenabhängig oder leiden unter pathologischer Spielsucht? Sie möchten das Suchtverhalten überwinden, haben es auch schon oft "ohne" versucht, aber alleine nie lange durchgehalten?

Süchte wie Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit oder pathologische Spielsucht sind behandlungsbedürftige chronische Erkrankungen. Das jeweilige Suchtverhalten kann in der Regel nur mit fachkompetenter Unterstützung im Rahmen einer spezifischen Rehabilitationsbehandlung (= Entwöhnung) überwunden werden. Dies setzt jedoch Ihre freiwillige Entscheidung zur Abstinenz voraus.

Eine Entgiftung ist notwendig, wenn zu erwarten ist, dass bei Verzicht auf den Suchtstoff schwere körperliche Entzugserscheinungen auftreten. Um kein Risiko einzugehen, sollte der Entzug unter medizinische Aufsicht gestellt werden.

Bei der anschließenden medizinischen Rehabilitation oder auch "Entwöhnung" steht die Behandlung der psychischen Ursachen der Sucht im Mittelpunkt. Eine Entwöhnungs-behandlung ist eine langfristige suchtspezifisch ausgerichtete Psychotherapie.
Hier können Sie mit therapeutischer Unterstützung neue Strategien entwickeln, um den Alltag ohne das Suchtmittel / Suchtverhalten zu bewältigen. Dabei können Sie Ihre Gesundheit sowie Ihre Erwerbs- und Leistungsfähigkeit erhalten und verbessern. Eine Entwöhnungsbehandlung kann auch hilfreich beim Aufbau von tragfähigen sozialen Beziehungen sein und Ihre sozialen Kompetenzen stärken.




 
 

Folgende Behandlungsformen stehen Ihnen zur Verfügung:
  • a) Ambulante Rehabilitation in unserer Einrichtung
  • b) Kombinationsbehandlung: 6-8 Wochen stationäre Behandlung in einer Suchtfachklinik, anschließend ambulante Weiterbehandlung in unserer Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
  • c) ambulante Weiterbehandlung nach stationärer Rehabilitation
  • d) Vermittlung in stationäre Rehabilitation in einer Suchtfachklinik

Für alle Behandlungsformen empfehlen wir zunächst eine kostenfreie Beratung in unserer Einrichtung. Zudem benötigen Sie die Bewilligung eines Kostenträgers wie z.B. des Rentenversicherungsträgers oder der Krankenkasse. Wir sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich und erstellen mit Ihnen den dafür notwendigen Sozialbericht.

Wir bieten ambulante Rehabilitation

für Alkohol, - Medikamenten, Cannabisabhängige und für Abhängige von pathologischem Glücksspiel in Kooperation mit der GESOP gGmbH an.

Bei Interesse melden Sie sich im Sekretariat der Beratungsstelle.