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Behandlung - Medizinische Rehabilitation Sucht


Sie sind alkoholkrank, medikamenten­abhängig oder leiden unter Spielsucht? Sie möchten das Suchtverhalten überwinden, haben es auch schon oft "ohne" versucht, aber alleine nie lange durchgehalten?

Süchte wie Alkohol- und Medikamenten­abhängigkeit oder pathologisches Glücksspiel sind behandlungsbedürftige chronische Erkrankungen. Das jeweilige Suchtverhalten kann in der Regel nur mit fachkompetenter Unterstützung im Rahmen einer spezifischen Rehabilitations­behandlung (= Entwöhnung) überwunden werden. Dies setzt jedoch Ihre freiwillige Entscheidung zur Abstinenz voraus.

Eine stationäre Entgiftung ist notwendig, wenn zu erwarten ist, dass bei Verzicht auf den Suchtstoff schwere körperliche Entzugs­erscheinungen auftreten. Um kein Risiko einzugehen, sollte der Entzug unter medizinische Aufsicht gestellt und die Entzugs­erscheinungen medikamentös abgemildert werden.

Bei der anschließenden medizinischen Rehabilitation oder auch "Entwöhnung" steht die Behandlung der psychischen Ursachen der Sucht im Mittelpunkt. Eine Entwöhnungs­behandlung ist eine langfristige suchtspezifisch ausgerichtete Psychotherapie.
Hier können Sie mit therapeutischer Unterstützung neue Strategien entwickeln, um den Alltag ohne das Suchtmittel zu bewältigen. So können Sie Ihre Gesundheit, sowie Ihre Erwerbs- und Leistungsfähigkeit erhalten und verbessern. Eine Entwöhnungsbehandlung kann auch hilfreich beim Aufbau von tragfähigen sozialen Beziehungen sein und Ihre sozialen Kompetenzen stärken.

Folgende 3 Behandlungsformen stehen Ihnen zur Verfügung:

a) Ambulante Rehabilitation in unserer Suchtberatungs- und Behandlungsstelle

b) Kombinationsbehandlung: 6-8 Wochen stationäre Behandlung in einer Suchtfachklinik, anschließend ambulante Weiterbehandlung in unserer Suchtberatungs- und Behandlungsstelle

c) Stationäre Rehabilitation in einer Suchtfachklinik


 
 

Für alle Behandlungsformen benötigen Sie die Bewilligung eines Kostenträgers wie z.B. des Rentenversicherungsträgers oder der Krankenkasse. Wir sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich und erstellen mit Ihnen den dafür notwendigen Sozialbericht.

Ambulante Behandlung

Bei einer ambulanten Rehabilitation bleiben Sie in Ihrem gewohnten Lebensumfeld. Sie nehmen einmal wöchentlich an der Gruppentherapie­sitzung in unserer Beratungsstelle teil. Die Behandlung wird durch weitere Angebote, wie Einzelgespräche, therapeutische Intensivtage, Paar- bzw. Beziehungsseminar, Theorieseminare, den Körperwahrnehmungskurs und medizinische Untersuchungen ergänzt. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel 9 -12 Monate.

Voraussetzung für eine ambulante Therapie ist die Abstinenzfähigkeit im gewohnten Alltag. Im Vorfeld der Antragstellung prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob diese Behandlungsform für Sie geeignet erscheint.

Kombinationsbehandlung

Die Kombinationsbehandlung bietet Ihnen die Möglichkeit, zum Behandlungsbeginn für 6-8 Wochen in einer Klinik Abstand von der aktuellen Lebenssituation zu gewinnen und anschließend die Therapie ambulant fortzusetzen.
Der ambulante Behandlungszeitraum beträgt in etwa 9 Monate und beinhaltet die bereits beschriebenen Angebote der ambulanten Rehabilitation.

Stationäre Behandlung

Wenn Ihre Situation eine stationäre Behandlung erfordert, weil Sie gesundheitlich stark beeinträchtigt sind, weil es Ihnen schwer fällt, abstinent zu werden oder weil Sie Abstand von der alltäglichen Umgebung brauchen, unterstützen wir Sie bei der Therapievermittlung in eine Fachklinik.

Bei Fragen oder Interesse melden Sie sich im Sekretariat der Beratungsstelle.